Häufige Fragen – Klare Antworten
Versicherungsbroker verstehen
Unsere Dienstleistung ist Ihr direkter Nutzen. Wir stehen auf der gleichen Seite wie unsere Kunden und vertreten deren Interessen direkt bei den Versicherungen. Wir können als Profis, die tagtäglich mit Versicherungen zusammenarbeiten, das Optimum herausholen und Sie individuell beraten.
Unsere Firmenphilosophie ist, Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Dies erreichen wir dank unserer Unabhängigkeit und Vielfalt. Wir wählen die Rosinen aus dem Markt heraus und präsentieren Ihnen die bestmögliche Lösung. Die Freiheit des Kunden ist uns wichtig. Sie bekommen also das, was Sie wollen und wünschen und das, was Ihnen den grössten Nutzen bringt.
Ein Agent oder eine Generalagentur arbeitet für eine einzige Versicherungsgesellschaft und verkauft deren Produkte. Ein Broker hingegen ist unabhängig, vertritt Ihre Interessen und vergleicht die Angebote vieler Gesellschaften. So finden wir für Sie die passende Lösung am Markt, statt nur ein einzelnes Sortiment anzubieten. Wir sind Ihr Vertreter, nicht der eines Versicherers.
Neutral bedeutet, dass wir an keine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden sind und keine Verkaufsvorgaben erfüllen müssen. Als unabhängiges Büro vergleichen wir die Produkte der Gesellschaften und empfehlen ausschliesslich die Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen zu vertreten, nicht jene eines Versicherers. So erhalten Sie eine objektive, transparente Beratung
Wir vergleichen über 35 Versicherungsgesellschaften in allen wichtigen Bereichen: Krankenkasse (Grund- und Zusatzversicherung), Leben und Vorsorge (Säule 3a, Pensionsplanung), Sachversicherungen wie Hausrat und Privathaftpflicht, Motorfahrzeug sowie Firmen- und KMU-Lösungen inklusive Krankentaggeld und Unfallversicherungen. So finden wir aus dem breiten Marktangebot die für Sie passende Lösung.
Ja. Ein Broker verschafft Ihnen den Marktüberblick, ohne dass Sie selbst Offerten einholen müssen. Wir kennen die Region, beraten ungebunden und begleiten Sie auch im Schadenfall. Da die Beratung im Betreuungsmandat kostenlos ist, profitieren Sie von Fachwissen und Zeitersparnis, ohne dafür einen Aufpreis zu bezahlen.
Achten Sie auf die obligatorische FINMA-Registrierung (Vermittlerregister) und darauf, dass das Büro mehrere Gesellschaften vergleicht, statt nur eine zu vertreten.
Kosten & Honorar
Grundsätzlich nichts, sobald und solange ein Mandatsverhältnis (Betreuungsmandat) besteht. Darum gewinnen Sie mit uns immer. Entweder Sie sparen Geld oder Sie bekommen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, wie man Versicherungen optimieren und Ihre Bedürfnisse abdecken kann. Für Analysen kann auch eine Beratung auf Honorarbasis durchgeführt werden.
Ja. Im Rahmen eines Betreuungsmandats ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Wir werden über die Courtage (Betreuungsentschädigung) vom Versicherer entschädigt, die bereits in Ihrer Prämie enthalten ist. Es entsteht für Sie kein Aufpreis und keine separate Rechnung. Sie zahlen für die gleiche Police gleich viel wie ohne Broker und erhalten zusätzlich unsere unabhängige Betreuung.
Ein Broker erhält vom Versicherer eine Courtage, eine Vergütung für die Vermittlung und laufende Betreuung. Diese ist in der ordentlichen Prämie bereits einkalkuliert und unabhängig davon, ob Sie über uns oder direkt bei der Gesellschaft abschliessen. Für Sie entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir beraten Sie neutral und gesellschaftsunabhängig, da wir an keine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden sind.
Zusammenarbeit & Ablauf
Den Abschluss eines Betreuungsmandates sehen wir als Beginn einer Kundenbeziehung. Wir erstellen einen persönlichen Bericht, der auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist. Die offenen Aufgaben erledigen wir dann für Sie. Kombiniert mit einer effizienten Verwaltung ergibt dies das Bild einer abgerundeten Dienstleistung. Unsere Fachleute stehen bei Versicherungsfragen kompetent zur Verfügung.
Der Versicherungsmakler ist eine unabhängige Person, die die Unterschiede der verschiedenen Versicherungen kennt. Dieses Know-how nützt er im Interesse des Kunden, um eine optimale Begleitung bei seinen Versicherungsbedürfnissen zu gewährleisten und um eine Optimierung des Versicherungs-Portefeuilles zu erzielen. Auch Doppelversicherungen können dadurch eliminiert werden. Für diese Dienstleistung braucht der Broker gemäss Obligationenrecht ein Betreuungsmandat. Der Broker muss keine neuen Verträge abschliessen (kein Verkaufsdruck), sondern kann gute Verträge weiterführen und das Portefeuille permanent und nachhaltig optimieren. Das Mandat kann auch als Instrument für eine günstigere Prämie dienen, wenn eine bestehende Versicherung unter Druck von Konkurrenzofferten steht. Der Kunde soll nur ein Mandat erteilen, wenn er damit einverstanden ist, dass der Broker in marktüblicher Weise für seine Dienste honoriert wird (siehe unsere Vertragsbestimmungen).
Nein, ein Betreuungsmandat bindet Sie nicht langfristig. Es berechtigt uns lediglich, Sie gegenüber den Versicherern zu vertreten und Ihre Verträge zu betreuen. Sie können das Mandat jederzeit widerrufen/kündigen. Ihre bestehenden Versicherungspolicen bleiben davon unberührt und laufen unverändert weiter. Erfolgt diese Auflösung jedoch zur Unzeit, ist die kündigende Partei schadenersatzpflichtig. Das Gespräch ist in diesem Fall immer der einfachste Weg.
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Sensible Unterlagen können wir verschlüsselt über Mail versenden. Ihre Angaben verwenden wir ausschliesslich für Ihre Beratung und Betreuung. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten.
Vorsorge & Leben
Je früher, desto besser. Bereits ab etwa 50 Jahren lohnt sich eine seriöse Pensionsplanung, da viele Weichen frühzeitig gestellt werden müssen, etwa Pensionskasseneinkäufe, der gestaffelte Bezug der Säule 3a oder die Entscheidung Rente oder Kapital. Wer rechtzeitig plant, kann Steuern optimieren und Lücken schliessen. Gerne erstellen wir mit Ihnen eine individuelle Vorsorgeanalyse.
Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Die Rente bietet ein lebenslang gesichertes, planbares Einkommen. Der Kapitalbezug bringt Flexibilität, Eigenverantwortung bei der Anlage und kann für die Erben vorteilhaft sein, birgt aber das Risiko, dass das Kapital aufgebraucht wird. Oft ist eine Kombination sinnvoll. Steuern, Gesundheit und Familiensituation spielen mit. Wir analysieren Ihre Situation umfassend.
Für Unternehmen
Obligatorisch sind die Unfallversicherung (UVG) für Angestellte sowie ab Lohnschwelle die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse), Krankentaggeld (KTG) je nach Vertragsvorgaben. Empfohlen sind zudem Betriebshaftpflicht, Sachversicherung für Inventar und Geschäftseinrichtung, sowie je nach Branche Rechtsschutz, Cyber- oder Betriebsunterbruchsversicherung. Natürlich gibt es auch weitere Versicherungen die je nach Situation sinnvoll sind wie Transport, Reiseversicherung, Maschinen, Pannenhilfe. Der konkrete Bedarf hängt von der Branche, Grösse und Risiken Ihrer Unternehmung ab. Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine massgeschneiderte Analyse.
Bei einer vollautonomen Pensionskasse trägt die Kasse die Anlage- und Versicherungsrisiken (Tod, Invalidität) selbst. Bei der teilautonomen Lösung übernimmt die Kasse die Anlage, lagert aber die Risiken Tod und Invalidität an einen Versicherer aus. Teilautonome Modelle bieten oft höhere Renditechancen, dafür mehr Schwankungen. Welche Variante für Ihr KMU passt, hängt von Risikobereitschaft und Struktur ab.
Üblich ist eine Krankentaggeldversicherung von 80 Prozent des Lohns, häufig während 720 oder 730 Tagen. Damit sind die laufenden Lohnkosten bei längerer Krankheit eines Mitarbeitenden weitgehend gedeckt. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent ist möglich, aber teurer. Beachten Sie auch eine sinnvolle Wartefrist. Das KTG ist meist freiwillig. Wir helfen Ihnen, die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden.
Ein Wechsel der Pensionskasse will gut vorbereitet sein. Wir holen vergleichbare Offerten ein. Anschliessend organisieren wir den Anschluss bei der neuen Kasse und die Übertragung der Freizügigkeitsguthaben. Ein Wechsel erfolgt meist auf ein Jahresende. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Im Schadenfall
Ja, im Schadenfall sind wir für Sie da. Dokumentieren Sie ihn nach Möglichkeit mit Fotos und sichern Sie Belege. Sie dürfen den Schadenfall jederzeit direkt der Versicherungsgesellschaft melden. Natürlich können Sie uns den Vorfall melden und wir leiten diese an die Gesellschaft weiter. Wir prüfen im Vorfeld die Deckung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft bis zur Auszahlung.
Kontaktieren Sie uns.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation –
persönlich, neutral und kostenlos im Betreuungsmandat.